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Einen Ehevertrag mit indonesischen Ehegatten: Ja oder Nein?

13 Jun

In der Regel sind die Indonesier bezüglich diesem Thema relativ konservativ. Sie fühlen sich, als ob Beide gleich vor einem schönen Ereignis wie Hochzeit bereits an einer schreckliche Sache wie Scheidung denken. Einige glauben sogar, es würde ein Unglück einladen. Außerdem würde sich möglicherweise ein/eine indonesische Ehegatte/Ehegattin fühlen, als ob er/sie eine materialistische Person wäre.
Aber seit das Internet so verbreitet ist, haben viele Indonesier endlich erkannt, wie wichtig so ein Vertrag für sie als Ehegatten eines nicht-indonesisches Bürgers sein könnte. Der Grund dafür wurde viel in den soziale Medien diskutiert sowie in vielen Blogs berichtet. Leider sind manche Berichte nicht gut genug geschrieben, dass viele Leser nicht alles korrekt verstehen. Mit „gut“ hier meine ich, dass entweder die Beiträge nicht immer alle relevante Information beinhalten oder sie tendieren nur die bevorzugte Auswahl der Autoren zu betönen und die andere Argumente nicht miteinzubeziehen. Es ist natürlich nicht so toll, weil es um ein Gesetz geht. Ich sehe oft in den Diskussionen, dass viele Indonesier Entscheidungen trafen, ohne dass sie alles wirklich verstanden haben. Danach zu bereuen ist leider zu spät und die damalige falsche Entscheidung ist eventuell mit einem großen finanziellen Verlust verbunden. Es gibt sicher noch Korrekturmaßnahmen dafür, aber sie sind relativ kompliziert und teilweise nicht ganz legal.

Also… dass die Ausländer in Indonesien vom Erwerb eines Grundstückes ausgeschlossen sind, ist ja schon seit langem bekannt. Auch der Erwerb eines Wohnungseigentums ist zeitlich begrenzt und nicht ohne Begrenzung verlängerbar. Leider waren viele Indonesier nicht bewusst, dass auch ihr rechtlicher Anspruch auf Grundstückseigentum wegen der Eheschließung mit einem Ausländer zum Teils verloren gegangen ist. Warum?
Weil es nach einer Eheschließung kein Eigenvermögen mehr gibt, sondern heißt alles gemeinsame Vermögen. Deshalb wird das Grundbesitz nach einem Jahr zu einem Pachtbesitz umgewandelt. Die Wert des Vermögens wird natürlich entsprechend sinken. Das Gesetzt sagt: Falls ein/eine Ausländer-in einen Grundbesitz von seiner/ihrer Ehegatte-in geerbt bzw. wegen einer Trennung bekommt, hat er ein Jahr Zeit um den Besitz an einem Indonesier zu übertragen (durch Schenkung oder Verkauf), ansonsten wird der Grundbesitz zum Pachtbesitz umgewandelt.
Der Status „Pachtbesitz“ kann theoretisch irgendwann wieder zum „Grundbesitz“ mit bestimmter Gebühr von einem indonesischen Erwerber umgewandelt werden, weil das Grundstück ursprünglich ein Privatbesitz von dem Bürger und kein Staatsbesitz war.
Deshalb kann man mit etwas Glück mit dem Käufer ein Abkommen vereinbaren, falls man erst nach einem Jahr den Grundbesitz verkaufen will. Damit man keinen bzw. weniger Wertverlust bekommt.
Aber dieser komplizierte Situation kann durch einen Ehevertrag mit Gütertrennung vermieden werden, der ausschließlich vor der Hochzeit abgeschlossen werden muss. Ein „Postnuptial Agreement“ ist vor indonesischem Gericht nicht immer anerkannt. Viele Indonesier wollten dann unbedingt einen Ehevertrag mit ihrem ausländischen Partner abschließen, nur weil andere Leute es gemacht haben oder weil sie direkt Panik gekriegt haben. Sie haben Angst, dass sie kein Grundstücksbesitz mehr in Indonesien erwerben können oder dass die indonesische Regierung ihren Besitz direkt beschlagnahmen würde.
Dieser Angst kam, weil die Berichte oft nicht wie oben dargestellt worden sind.
Außerdem wird es oft nicht erklärt, dass alle erworbene Grundbesitze vor der Eheschließung sowie alle von den Eltern geerbte Vermögen nicht betroffen sind.

Das Gesetzt lautet sinngemäß folgendes: „Wenn ein Ausländer ein Eigentumsrecht geerbt bzw. durch Zugewinnausgleich erworben hat, hat er ein Jahr Zeit es an Indonesier zu übertragen, sonst wird das Vermögen zum Staatseigentum.“
Das Wort „Staatseigentum“ und die unvollständige Berichte führen zu vielen Missverständnissen, sodass viele Indonesier sogar oft einen Ehevertrag kurzfristig vor der Hochzeit in Indonesien abgeschlossen, ohne dass sie und ihre Gatten überhaupt ausreichende Beratungsgespräche mit dem Notar gemacht haben.
Ja klar, der ausländische Gatte kommt wegen der kurzen Urlaubszeit ja meistens erst kurz vor der Eheschließung nach Indonesien, natürlich haben sie nicht genug Zeit zur benötigten Beratungsstunde bei dem Notar gemeinsam zu kommen. Solche wichtige Entscheidung so kurzfristig zu treffen ist wirklich nicht sinnvoll. Für die ausländische Partner ist es nicht schlimm, sogar sehr gut vielleicht im Falle einer Trennung in der Zukunft, weil er im Prinzip finanziell nicht bedroht wird :-D. Aus der Sicht der Indonesierin ist es nicht immer gut, da sie im schlimmsten Fall von dem Ehemann auch nach einem langen Eheleben mit gar Nichts bei einer Trennung raus geworfen werden könnte. Ein Ehevertrag ist vielleicht für die nicht-indonesische Bürger nur schlecht, wenn die/der indonesische Frau/Mann zufällig sehr reich ist ^_^.

Ein Ehevertrag ist abgesehen von dem oben genannten Paragraf sinnvoll, wenn es sehr große finanzielle Unterschiede zwischen den Ehegatten gibt, oder wenn wenigstens eine von dem Ehegatte eine Firma besitzt. Mit einer Gütertrennung wird im Falle einer Insolvenz nur das Vermögen des Firmenbesitzers zur Haftung herangezogen werden. Das Familienvermögen unter den Namen des Ehegatten ist sicher. Die Familie wird wenigstens nicht obdachlos. Eine gute Freundin von mir hatte früher sowas erlebt. Ihrer Mann ist pleite gegangen, aber er hatte früher zum Gluck das Familienhaus; Auto und alle Privatvermögen immer unter den Namen seiner Frau gekauft und sie sind mit Gütertrennung verheiratet sodass diese Vermögen nicht von dem Gerichtsvollzieher beschlagnahmt worden sind. Ihre finanzielle Situation hat sich wieder verbessert nach ein paar Jahren.
Außerdem ist solche Entscheidung noch sinnvoll, wenn das Paar plant in Indonesien zu leben sodass der Erwerb eines Grundstückseigentum dort in Frage kommen kann. Einige Paaren, die plötzlich nach Indonesien auswandern, haben oft ein Haus unter den Namen eines indonesischen Familienmitglied oder Freund gekauft. Danach schließen sie zusätzlich einen Kreditvertrag mit dem „Grundstücksbesitzer“ ab, dessen Summe genauso viel wie der Wert des Grundstückes (das Haus ist im Prinzip von dem „fake“ Besitzer an den eigentlichen Besitzer „verpachtet“ worden). Solche Verträge versprechen keinerlei Sicherheit. Bei einem Streitfall vor Gericht wird meistens der „fake“ Besitzer trotz allem gewinnen, weil solche Verträge eigentlich nicht ganz legal ist.

Egal welche Entscheidung man trifft, ob mit oder ohne Ehevertrag zu heiraten, bitte lass euch von einem Anwalt/Notar ausreichend beraten. Schließe niemals einen Ehevertrag in Indonesien ab, ohne genügend Beratungsstünde durchzuführen. Warum schreibe ich überhaupt darüber? Weil es im Moment viele indonesische Frauen gibt, die wegen der zahlreichen Berichten über Eheverträge und Eigentumsrecht bei einer binationalen Ehe hartnäckig versuchen, ihren ausländischen Partner zur Abschließung eines Ehevertrags zu überreden. Und interessanterweise haben viele von denen einen Erfolg mit dem Versuch, auch wenn der ausländischen Partner praktisch nur den Notar besuchen kann,  um den Vertrag zu unterschreiben 😅.

 

 
10 Kommentare

Verfasst von - Juni 13, 2016 in Deutsch, Kultur & Gesellschaft

 

10 Antworten zu “Einen Ehevertrag mit indonesischen Ehegatten: Ja oder Nein?

  1. Franz

    September 25, 2017 at 9:17 am

    Hallo,

    sehr interresanter Artikel den du hier gepostet hast. Ich würde gerne wissen ob es auch möglich ist einen solchen Vertrag in Deutschland abzuschließen und dieser auch so in Indonesien anerkannt wird.

    Danke für die Infos.

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    • Kobold

      September 25, 2017 at 11:55 pm

      Leider gibt es keine pauschale Antwort dafür. Es gibt Dinge, die nach deutschem Gesetz legal ist, ist in Indonesien leider nicht erlaubt,oder umgekehrt. Aus diesem Grund ist allgemein gesehen nur ein in Indonesien vor einem Notar gemachter Vertrag immer durchsetzungsfähig.
      Eine gute Freundin von mir hat aber in Deutschland geheiratet und deshalb ihren Ehevertrag auch in Deutschland gemacht. Sie hatte mit Hilfe dem Vertrag bereits ein Haus in Bali ein paar Jahren nach der Hochzeit erworbe. Ihre Ehevertrag wurde also in Indonesien anerkannt.
      Eine Bemerkung ist aber, dass der Notar im internationalen Gesetz spesialisiert ist und vorher mit dem Ehepaar extra die relevanten Paragraphen in Indonesien studiert. Der Vertrag wurde auf indonesisch übersetzt und danach hat meine Freundin ihn bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.
      Über die Details kann ich nicht viel erzählen, da ich selbst keinen Ehevertrag abgeschlossen habe.

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  2. J.

    Juli 22, 2018 at 11:19 pm

    Guten Tag,
    ein sehr interessanter Artikel, vielen Dank dafür.
    Leider kann ich nicht ganz folgenden. Einige Aussagen verstehe ich auch nicht ganz, sie erscheinen mir widersprüchlich, insbesondere die Punkte 1+2 zu 3+4:
    1) “ Leider waren viele Indonesier nicht bewusst, dass auch ihr rechtlicher Anspruch auf Grundstückseigentum wegen der Eheschließung mit einem Ausländer zum Teils verloren gegangen ist.“
    2) Aber dieser komplizierte Situation kann durch einen Ehevertrag mit Gütertrennung vermieden werden, der ausschließlich vor der Hochzeit abgeschlossen werden muss
    *
    Die Aussagen Nr. 1 und 2. verstehe ich soweit, die Punkte 3. und 4. scheinen mir aber genau entgegengesetzt zu lauten:
    *
    3) „…Dieser Angst kam, weil die Berichte oft nicht wie oben dargestellt worden sind.
    Außerdem wird es oft nicht erklärt, dass alle erworbene Grundbesitze vor der Eheschließung sowie alle von den Eltern geerbte Vermögen nicht betroffen sind.“
    4) Viele Indonesier wollten dann unbedingt einen Ehevertrag mit ihrem ausländischen Partner abschließen, nur weil andere Leute es gemacht haben oder weil sie direkt Panik gekriegt haben. Sie haben Angst, dass sie kein Grundstücksbesitz mehr in Indonesien erwerben können oder dass die indonesische Regierung ihren Besitz direkt beschlagnahmen würde.
    Meine zukünftige Frau (Indonesierein) und ich (Deutscher) wollen nächstes Jahr in Dänemark heiraten, und dann in Deutschland in meinem Haus Leben.
    Sie möchte Ihr Haus in Indonesien aber nicht verlieren, außerdem wäre es uns lieb (nur zur Not verzichtbar) wenn künftig die Möglichkeit bestünde, in Indonesien ein Grundstück zu kaufen.
    Brauchen wir dazu einen Ehevertrag, wenn meine zukünftige Frau Ihr Haus behalten möchte?
    Ich möchte keine Rechte an Ihrem Haus haben, wie es ja auch in Deutschland bei einer Zugewinngemeinschaft nicht der Fall wäre.
    Was für eine rechtliche Bedeutung hätte ein solcher in Indonesien geschlossener Vertrag (Gütertrennung) wenn wir in Deutschland leben? Könnten wir uns dann in Deutschland kein Haus zusammen kaufen?
    Oder gilt der Vertrag nur in Indonesien?

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    • Kobold

      Juli 23, 2018 at 1:29 am

      Erstmal die Antwort auf Punkte Nummer 3:
      Alle Eigentum, die bereits vor der Eheschließung erworben worden sind, sind nicht betroffen. Das bedeutet, die indonesische Partnerin darf sie problemlos behalten, denn der Ehepartner keinen Anspruch darauf hat… falls eine Scheidung danach stattfindet. Sie gehoren ja nicht zu der Zugewinngemeinschaft.
      Genauso ist der Fall mit dem Grundstück, die von den Eltern geerbt (warisan) oder von Jemandem geschenkt (Hibah und Hadiah heißen die) würde.
      Das sind auch keine Zugewinngemeinschaft, nach islamischen Regeln jedenfalls.
      Im Falle dass sie vor dir gestorben wäre, bist du ja der Erbe. Da du ein Ausländer bist, hast du dann 1 Jahr Zeit, dieses Eigentum zu verkaufen zum Beispiel.

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    • Kobold

      Juli 23, 2018 at 2:22 am

      Punkte 4:
      Manche Indonesierinnen schließen mit Eile ohne die nötwendige Beratung und Recherche einen Ehevertrag ab. Die nötwendige Beratung bei dem Notar ist ja nicht immer machbar wegen der Fernbeziehung. Der Ehemann kommt meistens ja nur kurz vor der Eheschließung. Es gibt viel mehr dringende und komplizierte Bürokratie für die Ehe selbst und dazu noch die Hochzeitfeier vielleicht. Es gibt nicht genug Zeit dafür.
      Ohne genugende Beratung kann man nicht wirklich wissen, dass eine Ehevertrag wirklich gut für sie wäre.
      Wenn die Ehe nicht funktioniert, und bis dahin könnte sie nicht selbst verdienen, könnte es doch passieren, dass sie einfach ohne Geld verlassen würde.
      Es gibt ja keine Zugewinngemeinschaft.
      Ohne Geld könnte sie nicht mal ein Ticket zurück nach Indonesien kaufen, oder?
      Wenn es kein gemeinsames Kind gibt, kriegt sie auch keinen Unterhalt von dem Mann. Ist das nicht, Sch##ße?
      Als Ausländer kann man nicht leicht eine gute Arbeit in DE finden, unsere Zeugnisse würden meistens nicht annerkant.
      Sag bitte nicht, dass du sie es niemals antun würde.
      Jetzt seid ihr ja „hot“ verliebt, aber es gibt selten eine Scheidung ohne Streit 😁.
      Oder, vielleicht würdest du tatsächlich nicht so böse sein, aber es gibt überhaupt keine Garantie dass andere Männer auch so nett sind wie du, oder?
      Es gibt keine Seltenheit, wo die Indonesierin von ihrem Mann im Stich gelassen worden sind.
      Außerdem, nicht jeder hat einen Plan in Indonesien zu leben.
      Auch nicht jeder hat viel Geld, noch ein Haus in Indonesien unter der Name der Ehefrau zu kaufen.
      Selbst in DE, gibt es sooo wenig Menschen, die sich ein Haus oder sogar nur eine ordentliche Wohnung leisten können.
      Ein Haus mit deinem hart verdientes Geld unter der Namen deiner Frau im Ausland zu kaufen…?
      also… nicht jeder Mann würde das tatsächlich tun.
      Ein richtig reiches Mann vielleicht, aber normale Bürger? Es ist nicht sicher, vor allem nicht wenn die Ehe noch neu ist, und wenn in DE auch kein zweites Eigentum mit mehr Wert überhaupt gibt.
      Der Mann könnte in diesem Fall Pleite gehen, wenn alle seine Vermögen in Indonesien unter dem Namen der Ehefrau gesteckt worden ist, und unglücklicherweise die Ehe scheitert.
      Also… Ein Ehevertrag mit Gütertrennung sollte unbedingt mit genügende Beratung abgeschlossen werden, denn das ist keine beste Lösung für jedes Paar.
      Leider ahmen viele Indonesier gerne die Anderen nach.
      Manche verstehen noch nicht mal richtig, worum es eigentlich geht.
      Bezüglich dem Erwerb eines Eigentums in DE, hat nichts damit zu tun.
      Das Agraria-Gesetz in Indonesien hat solche Regelung nur mit dem Ziel, unsere Landsleute von der Dominierung der reichen Ausländer zu schützen.
      Euro hat viel höheren Wert gegenüber Rupiah, und manche Indonesier sind arm. Wenn Ausländer ein Recht auf Eigentum in unserem Land bekommen würden, würden unsere Landsleute sich kein Grundstück mehr leisten können. Guckmal wie teuer das Grundstück in Bali geworden sind! Viele reiche Ausländer haben Grundstück unter der Namen eines indonesischen Bürger erworben. Sie haben dann unter dem Tisch noch einen zweiten Vertrag mit dem Indonesiern abgeschlossen.
      Ja, das ist eine Manipulation des Gesetzes. Riskant, aber möglich. Na ja, high risk high gain. Bali verspricht viel Profit.
      Deutschland hat aber solches Problem nicht. Wieviel Ausländer können ein Grundstück hier in DE kaufen? 😁
      Also, ihr könnt ruhig ein Haus in DE kaufen, unter deinen Namen allein oder mit ihr zusammen. Das spielt keine Rolle falls ihr hier die Zugewinngemeinschaft wählen würdet.
      Und mit einem Ehevertrag so wie so.
      Aber, mit einer Gütertrennung in DE hat deine Frau natürlich kein Recht auf das Haus 😊.
      Um einen in Indonesien abgeschlossenen Ehevertrag in DE gelten zu lassen, muss man ihn hier auch bei der zuständigen Behörden registrieren.
      Umgekehrt auch. Denn nicht jeder Klausel, die im Ausland legal sind, sind auch legal in dem Land wo man gerade lebt.
      Das ist auch wieder ein Grund, warum eine Beratung sehr wichtig ist, machen aber viele nicht.
      Sie zahlen ein paar Millionen für den Vertrag bei einem Notar, der Mann kommt nur zu unterschreiben, und ist es alles erledigt.
      Ich hoffe du kannst jetzt besser verstehen 😊

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  3. J.

    Juli 23, 2018 at 10:02 am

    Hallo,
    vielen Dank das Du Dir die Zeit für eine so ausführliche Antwort genommen hast :-).

    Mir ist vieles jetzt klarer geworden, und es wird meiner zukünftigen Frau auf jeden Fall helfen, beim Notar die richtigen Fragen zu stellen. Eine Kopie des Vertages werde ich mir vorab schicken lassen.

    Meine zukünftigen Frau ist eine sehr kluge Frau, und vielleicht weiss Sie inzwischen schon mehr als ich. Es ist nur nicht ganz einfach, in das Thema einzusteigen.

    Also herzlichen Dank!

    🙂

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    • Kobold

      Juli 23, 2018 at 12:34 pm

      Gerne geschehen 😊.
      Ich schreibe im Moment eher auf steemit.com deshalb habe ich nicht damit gerechnet, dass jemand noch dieses Blog findet 😀. Das freut mich sicher.
      Ich habe auch im Moment ein kleines Baby, sodass ich solchen aufwendigen Beitrag schon lange nicht mehr geschrieben. Ich habe zufällig dein Kommentar sehr spät in der Nacht gesehen, deshalb konnte ich darauf schnell und ausführlich antworten, mein Baby ist bereits tief im Schlaf 😁.
      Dieses Post ist übrigens schon relativ alt, es gibt schon ein kleines Update. Vor Kurzem hat eine Frau den Staat verklagt.
      Sie hat keinen Ehevertrag abgeschlossen und sie möchte ein Haus in Indonesien kaufen. Sie möchte also ein „postnuptial agreement“ abschließen.
      Das galt ursprünglich in Indonesien generell nicht. Der Ehevertrag durfte in Indonesien nur vor der Eheschließung abgeschlossen werden und dabei gilt die ab dem Tag der Eheschließung. Nur in Ausnahmefällen darf man ein „postnuptial agreement“ gelten lassen.
      Normalerweise war es der Fall, wenn der Ehemann bzw. die Ehefrau das Familienvermögen mit irgendeinem Grund gefährden könnte, zum Beispiel durch Spielsucht, eine Affäre, o.Ä.
      Deshalb ist ein „postnuptial agreement“ war nicht so günstig für den geschäftlichen Ruf des Ehemannes.
      Diese Frau hat aber in dem Prozess gewonnen. Es gibt also in Moment die Möglichkeit, noch einen Ehevertrag nach der Hochzeit abzuschließen, falls man nicht genug Zeit vor der Ehe dafür hätte. Über die Details dieses Gerichtsprozesses, weiß ich leider nicht so genau, ich kenne die Frau nicht persönlich und sie hatte keinen Details ins Publikum nicht geteilt.
      Deine Freundin kann aber bei eurem Notar sich darüber genauer informieren.
      Es gibt noch einen zusätzlichen Grund, der für einen Ehevertrag spricht, und zwar wenn eine von euch ein Geschafftman/frau ist und besitz einen Personengesellschaft. In diesem Fall haftet ja der Besitzer mit Privatvermögen. Im Falle dass die Firma pleite gehen würde, ist es sehr gut, wenn nicht alle Vermögen im Besitz der Geschäfftperson wäre. So wird die Familie nicht alles verlieren. Eine Freundin von mir hat das nämlich erlebt. Es war ein größes Glück, dass sie einen Ehevertrag abgeschlossen hatte, und das Familienhaus wurde unter ihren Namen gekauft, sonst wäre es eine Katastrophe für ihre Familie als die Firma ihres Mannes pleite ging.
      Ich wünsche euch alles Gute mit dem Hochzeitsplan. Deine Freundin ist auch herzlich wilkommen, falls sie mich gerne kennenlernen wollte.
      Seit dem ich schwanger war, habe ich von der Administrator-Team in der Komunitas Kawin Campur zurückgetreten.
      Ich würde mich aber immer noch freuen, falls ich meine Landsleute helfen könnte..oder auch nur für eine Freundschaft bin ich offen.
      Schreib mich über das Kontaktformular an, damit ich deine bzw. ihre E-Mail Adresse herausfinden kann (natürlich nur wenn sie Interesse daran hat, mich kennenzulernen).
      Ansonsten, kann sie auch dieses Buch über gemischte Ehe nachlesen: https://m.tokopedia.com/fosasie-shop/buku-mixed-marriage-sebuah-tantangan-karya-komunitas-kawin-campur?refined=true&trkid=f%3DCa0000L000P0W0S0Sh00Co0Po0Fr0Cb0_src%3Dsearch_page%3D1_ob%3D23_q%3DSebuah+tantangan_po%3D1_catid%3D754
      Das Buch ist kein Roman aber auch kein langweiliges Fachbuch. Es ist eine Mischung aus Empfehlungen und echte Erfährungen von unseren Mitgliedern (vom neuen Paar bis zu denen, deren Ehepartner bereits gestorben sind).
      Es geht um die Bürokratie, das Familiengesetzt und auch die kulturelle Probleme.
      Glückwunsch für euch nochmal 😊

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    • Kobold

      Juli 23, 2018 at 1:25 pm

      Ach ja noch eine Frage, ist der Plan in Dänemark zu heiraten nur um die komplexe Bürokratie zu vermeiden bzw. vielleicht auch gleichzeitig Urlaub, oder um die Pflicht zu vermeiden, einen Deutschkenntnisse vorlegen zu müssen?
      Wenn es tatsächlich wegen Deutsch ist es keine Hilfe, woanders zu heiraten. So lange sie in Deutschland länger als 3 Monaten bleiben möchte, muss sie Deutschkenntnisse nachweisen können, sonst kriegt sie die Familienzusammenführungsvisum nicht.
      Es gibt nur sehr wenig Härtefälle, eine Schwangerschaft bzw. ein kleines gemeinsames Baby gehort zum Beispiel dazu 😊.

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  4. Made Dani

    November 12, 2018 at 1:39 am

    Liebe Nana, wenn ich dich so nennen darf. Du gibst hier tolle Antworten und hast ein großes Engagement! Ich (aus Deutschland stammend) hoffe du liest diese Zeilen vor dem 14.11 denn da heirate ich meine balinesische Freundin. Unser eigentliches Hochzeitsdatum war Ende Dezember, durch Umstände ist es jetzt auf den 14.11 gelegt worden, somit haben wir noch 2! Tage Zeit für einen Ehevertrag vor der Hochzeit. Wir haben bereits ein Grundstück auf Ihren Namen in Indonesien und eventuell werden wir nach Eheschließung noch eins kaufen, da wir erstmal planen in Indonesien zu leben. Das würde ja einen Ehevertrag sinnvoll machen. Ich habe eine Firma hier (non person) mit einem anderen indonesischem Geschäftspartner. Die religiöse Zeremonie ist am 14.11, die Übersetzungen und meine Papiere werden erst im Dezember fertig beim indonesischen Behörden sein.
    Was würdest du uns raten, bzw. in unserem Fall selbst machen? Noch schnell einen Notar aufsuchen (wir sind hier recht regional, was eine gute Beratung auf englisch schonmal so gut wir ausschließt). Doch möchte ich natürlich das wir und unser Hab und Gut (Grunbesitz) in Indonesien sicher ist jetzt und in Zukunft, auch wenn es traurigerweise zu einer Scheidung kommt, bzw. Todesfall. Viel haben wir nicht, aber möchten einfach auf der sicheren Seite sein.
    Prenuptial oder postnuptial Agreement.
    Vielen Dank für deine Meinung, falls du diese Zeilen liest und ich erwarte nicht, das du uns die Entscheidung abnimmst, sondern etwas Licht ins Dunkel bringst 😉
    Dir und deiner jungen Familie alles Gute!

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    • Kobold

      November 16, 2018 at 9:23 pm

      Hallo, zuerst möchte ich euch zu eurer Hochzeit ganz herzlich gratulieren.
      Es tut mir so leid, dass ich sehr spät antworte.
      Wir haben vor Kurzem einen langen Urlaub in Asien gemacht, danach sind wir auch noch eine Woche nach Polen verreist. Aus diesem Grund hatte ich keine Gelegenheit, mein Blog durchzublättern. Außerdem habe ich jetzt ein Baby, deshalb habe ich auch wenig Zeit zu bloggen.
      Ich hoffe, meine Antwort ist nicht zu spät.
      Also… da ihr in Indonesien leben möchtet, würde ich eher einen indonesischen Notar empfehlen.
      Vergiss bitte nicht, bei der Eheschließung vor dem Standesbeamter, euren Ehevertrag vorzulegen.
      Der Ehevertrag wird nur rechtlich für die dritte Partei (z.B. Kreditoren, usw.) auch bindend, wenn er von dem Standesbeamter auf der Eheurkunde eingetragen worden ist.
      Von daher, man darf es nicht vergessen, bei der amtlichen Hochzeit mit zu registrieren.
      Und selbst wenn ein Postnuptialagreement jetzt auch möglich ist, ein Ehevertrag vor der Hochzeit abzuschließen ist immer noch die beste Lösung, wenn ihr schon sicher seid, das ihr welchen braucht.
      Und basiert auf eure Erklärung, würde ich an deiner Stelle auch einen Vertrag abschließen, da ihr einen Privatgrundstück kaufen und in Indonesien leben möchtet.
      Im Vertrag könnt ihr ja gemeinsam vereinbaren, wie eine faire Regelung für Beide aussehen sollte, falls es doch eine Scheidung stattfinden würde.
      Die vorherige Beratung ist ja dazu da, um solche Regelung zu besprechen bzw. zu vereinbaren.
      Um die Zeit zu sparen, könnt ihr ja schon zusammen selbst diskutieren und danach das Ergebnis vor dem Notar vorlegen. Ihr könnt bestimmt auch solche Liste schon per E-Mail dem Notar schicken.
      So kann der Notar dann euch beraten, welche Klausel möglich so wie welche Klausel per-Gesetz nicht erlaubt sind.

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