Vor Kurzem gab es eine Diskussion in KKC-Foren über eine Rückkehr nach Indonesien im Ruhestand (KKC = Komunitas Kawin Campur, es ist eine Gesellschaft, in der die Indonesier und ihre ausländische Partner Informationen miteinander austauschen, um ihre Probleme bezüglich der Kultur, der Bürokratie, Regelungen, usw. zu lösen). Unter den Mitgliedern der Gruppe gibt es viele Paaren, die von einer Rückkehr nach Indonesien immer träumen. Meistens von denen stellen sich vor, dass sie auch mit einer kleinen Rente im Entwicklungsland wie Indonesien relativ bequem im Alter leben können.
Euro bzw. US Dollar ist ja mehr wert in Indonesien und das Klima ist sicher sehr angenehm. Leider ist es nicht immer so schön und einfach wie man denkt. Von der Diskussion merkt man, dass manche nur aus emotionale Gründen ins Heimat zurückkehren möchten. Abgesehen von dem Aufenthaltsgenehmigung des ausländischen Partners gibt es noch weitere Probleme zu bedenken.
Hier werde ich erst nur die Probleme schildern, die die deutsche Bürokratie verursachen könnte (Es gilt natürlich nur für indonesisch-deutsche Paaren):
1. Gültigkeit des Aufenthaltserlaubnisses
Wenn die indonesische Ehegatte/-in die Aufenthaltsgenehmigung beibehalten mochte, soll man von der Ausländerbehörde klären lassen, welche damit verbundenen Voraussetzungen unbedingt erfüllt werden müssen. Zur Sicherheit sollte man am bestens schriftlich bestätigen lassen.
2. Versicherung. Wenn man keinen Wohnsitz in Deutschland mehr hat, ist man nicht mehr krankenversicherungspflichtig. Eine Privatversicherung mit ausländischem Schutz könnte viel zu teuer sein, dass es sich nicht mehr lohnt in einem Billigland wie Indonesien auszuwandern. In Indonesien eine Privatversicherung abzuschließen ist fast wie unmöglich wenn man bereits über 50 Jahre alt ist. Das heißt, wenn man der Traum verwirklichen will, sollte man in Indonesien eine Privatversicherung freiwillig abschließen bevor die Altersgrenze überschritten wird.
Es gibt momentan gute Neuigkeiten bezüglich gesetzlichen Krankenversicherung in Indonesien. Die Ausländer, die ein langfristiges Aufenthaltserlaubnis in Indonesien besitzen, dürfen in der indonesischen Krankenkasse beitreten (Auf indonesisch heißt das ‚BPJS‘. Ich werde irgendwann über das Verfahren separat schreiben ). Das ist aber ein neues Programm, das heißt, Probleme treten oft bei der Anwendung auf. Außerdem muss man auf die Versicherungsleistung gut beachten.
Der Standard ist sicher nicht mit dem deutschen Standard vergleichbar. Aufgrund diesem Problem entscheiden Bekannten von mir sechs Monate in Indonesien und sechs Monaten in Deutschland zu wohnen um die sonnigen Tage in beiden Ländern ohne Komplikation zu genießen. Sie sorgen dafür, dass sie nie länger als 183 Tage Deutschland verlassen.
3. Steuer.
Als Rentner ist man beschränkt steuerpflichtig. Das hört sich zuerst gut an, was dahinter steckt verstehen die meisten Bürger aber nicht. Manche werden auf das von dem Finanzamt geschickte Formular die Auswahl „beschrankt steuerpflichtig“ ankreuzen. Leider genau werden sie dadurch in der Steuerfälle geraten. Bei beschränkter Steuerpflicht könnte man auf regelmäßige Abgabe einer Steuererklärung verzichten und werden nur die Einkünfte aus DE versteuert, die mit der ausgeübte Arbeitstätigkeit verbunden sind (Arbeitslohn und Rente). Das heißt, Einkünfte aus Kapitalanlagen aus DE sind nicht inklusiv.
Der Nachteil liegt daran, dass man die Sonderaufgaben so wie den Grundfreibetrag nicht abziehen darf und Splitting-Tarif ist auch nicht zu nutzen. Seit 2005 gibt es eine Veränderung bei der Besteuerung der Rente, in der der Anteil der besteuerte Rente erhöht wurde. Die Personen, die 2005 ins Rente gingen zahlen vom 50%- Anteil ihrer Rente Steuer seit 2006 bis zum Jahr 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil jedes Jahr um 2 Prozentpunkte, und in den Jahren 2021 bis 2039 um jeweils einen Prozentpunkt.
Ab 2040 muss die Gesamtsumme der Rente versteuert werden, ohne die Möglichkeit die Steuervergünstigungen auszunutzen. Also, bei einer kleinen Rente wird man in einer Situation landen, wo die Steuer viel zu hoch ist. Es gibt aber noch einen Ausweg aus dieser Falle. Man kann auf Antrag den Status „beschrankt steuerpflichtig“ zu „unbeschrankt steuerpflichtig umstellen. Die Voraussetzungen dafür sind folgenden:
- wenn die Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen
- oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nicht übersteigen (2014 liegt er bei 8354€ für Ledige und 2015 wird er um 118€ erhöht); dieser Betrag ist zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen notwendig und angemessen ist (Notiz: Ausgeschlossen von der Ermittlung sind die ausländische Einkünfte, die in Deutschland als steuerfrei gelten)
- die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte ist durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachzuweisen
Welcher Status für jeden günstiger ist, hängt von der Größe der Kapitaleinlage ab. Außerdem muss man noch auf die Wegzugsteuer achten. Jede natürliche Person, der insgesamt mindestens 10 Jahre in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt ist und mehr als 1% in einer Kapitalgesellschaft für die vergangene fünf Jahre beteiligt war, muss Wegzugsteuer auf den „fiktive“ Veräußerungsgewinn seiner Kapitaleinlage zahlen.
Es wird also angenommen, als ob die Person kurz vor dem Umzug seine Anteile verkaufen würde. Allerdings wird die Steuer solange zinslos gestundet, bis die Anteile verkauft werden, falls der Eigentümer ins EU-Ausland zieht. Man muss im Prinzip auf vielen Komplikationen eines Wegzugs ins Ausland sehr gut achten, sonst kann man in Schwierigkeiten geraten.
Eine Bekannte von mir war pleite gegangen und musste ihr Haus versteigern lassen, weil sie eine hohe Rechnung für die Steuernachzahlung vom deutschen Finanzamt nach 10 Jahren des Umzugs bekommen hatte. In Deutschland gilt als steuerpflichtig wenn:
- man sich im Steuerjahr nicht länger als 183 Tage im Ausland aufhält (meine Freundin hat sich entschieden 6 Monate in DE und 6 Monate in Indonesien zu leben, damit sie nicht gegen die 183 Tage-Regelung verstoßt.
So kann sie den Ärger über den Papierkram ein bisschen ersparen). - der Arbeitgeber nicht im Zielland ansässig ist Bei einer Versetzung in einer ausländischen Zweigniederlassung der Firma, ist man also in DE nicht steuerpflichtig.
Wenn man noch wirtschaftliche Interesse in DE hat (Eigentumsrechte, Kapitalanlage, Einkünfte, usw.), soll man am bestens einen Steuerberater vor dem Umzug besuchen.
Denn die steuerliche Regelungen sind einfach viel zu komplex, dass man als Laie niemals richtig verstehen kann. Das kommt noch dazu, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Hier schildere ich nur einige Grundsätze, über die weitere Details sollte man von einem Steuerberater erklären lassen. Nur so kann man einen optimalen, finanziellen Vorteil bekommen.